Die steuerlichen Auswirkungen beim Kauf von Ferienimmobilien im Ausland, der aktuelle Stand zur Abschaffung des Eigenmietwerts sowie die zentrale Bedeutung einer klar geregelten Stellvertretung in KMU stehen im Zentrum dieser Ausgabe.

Steuern: Das Haus am Meer
Ein Ferienhaus im Ausland ist für viele ein Traum – steuerlich jedoch oft komplexer als gedacht. Bereits beim Kauf fallen je nach Land unterschiedliche Abgaben an, etwa Grunderwerbssteuern, Mehrwertsteuern oder Notariatskosten. Auch während der Nutzung entstehen laufende Steuerbelastungen wie Grundsteuern oder Einkommenssteuern bei Vermietung.

Wichtig: Auch wenn die Besteuerung im Ausland erfolgt, müssen Immobilien und Erträge in der Schweizer Steuererklärung deklariert werden – sie beeinflussen den Steuersatz. Besonders anspruchsvoll wird es bei einer späteren Vererbung, da unterschiedliche nationale Regelungen und Doppelbesteuerungsabkommen zu berücksichtigen sind.

Empfehlung: Steuerliche Auswirkungen immer vor dem Kauf ganzheitlich prüfen.

Abschaffung Eigenmietwert: Wie geht es nun weiter?
Die Reform der Wohneigentumsbesteuerung kommt – frühestens ab 2028. Mit ihr entfallen Eigenmietwert und bisherige Abzugsmöglichkeiten. Viele Details sind noch offen, dennoch lohnt sich bereits heute eine strategische Planung.

Werterhaltende Renovationen bleiben bis zum Inkrafttreten abzugsfähig – ebenso Einlagen in den Erneuerungsfonds bei Stockwerkeigentum. Gleichzeitig verliert die Hypothekarverschuldung steuerlich an Attraktivität, was die Frage nach Amortisation und Finanzierung neu aufwirft.

Für Ersterwerber sind Übergangslösungen vorgesehen, langfristig wird sich das System jedoch grundlegend verändern.

Stellvertretung als Überlebensfaktor
In vielen KMU hängt der Betrieb stark von einer Person ab. Fällt diese plötzlich aus, drohen operative Stillstände: Zahlungen bleiben liegen, Entscheidungen verzögern sich und rechtliche Handlungsfähigkeit fehlt.

Eine geregelte Stellvertretung schafft Sicherheit – für das Unternehmen, Mitarbeitende und Kunden. Entscheidend sind klare Zeichnungsberechtigungen im Handelsregister, definierte interne Kompetenzen sowie strukturierte Notfalllösungen.

Eine funktionierende Stellvertretung basiert auf Planung: Risiken analysieren, Verantwortlichkeiten festlegen, Prozesse sichern und die Lösung regelmässig überprüfen.

> Die aktuelle UPDATE-Ausgabe