Ich führe ein kleines Restaurant, ab wann muss ich MWST abliefern?
Grundsätzlich ist jeder, der ein Unternehmen führt, mehrwertsteuerpflichtig. Von der Mehrwertsteuerpflicht ist jedoch befreit, wer innerhalb eines Jahres weniger als CHF 100‘000 Umsatz aus steuerbaren Leistungen erzielt.
Wir haben dieses Jahr unsere EDV-Anlage erneuert. Können wir die Anlagen nach eigenem Ermessen abschreiben?
Steuerlich werden die Normsätze gemäss Merkblatt A 1995 für Abschreibungen auf dem Anlagevermögen akzeptiert. Der massgebende Satz für Datenverarbeitungsanlagen (Hardware und Software) beträgt 40%. Abweichungen zu den Normsätzen müssten nachgewiesen und begründet werden.
Abschreibungen: Merkblatt A 1995 zum Runterladen
Ich habe alle Rechnungen vom letzten Jahr bezahlt und in der Buchhaltung erfasst, kann ich diese nun entsorgen?
Nein, das können Sie nicht. Einerseits gelten für Dokumente im Geschäftsverkehr bestimmte Aufbewahrungsfristen. Andererseits benötigen Sie die Belege auch als Nachweis für die Steuerbehörden.
Details zu den Aufbewahrungsfristen können Sie direkt hier runterladen.