Angestellte mit Lohnausweis dürfen bei der direkten Bundessteuer künftig maximal 3‘000 Franken Fahrkosten vom steuerbaren Einkommen abziehen. Dies als Folge des neuen Gesetzt zur Finanzierung und Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (FABI), welche durch das Stimmvolk angenommen wurde.
Die Neuerung gilt sowohl für die Fahrkosten der privaten als auch der öffentlichen Verkehrsmittel. Auch die Kantone haben die gesetzliche Grundlage, den Fahrkostenabzug auf den Maximalbetrag festzusetzten.
Quelle: TREX 2/15 und Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern 10.03.15